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Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus §§ 24, 27, 28 WEG, der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.Â
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Darüber hinaus bieten wir folgende Leistungen an:Â
Formgerechte Nebenkostenabrechnungen mit Ihren Mietern. | |
Ausfertigung des Mietvertrages. | |
Abnahme und Ã?bergabe der Wohnungen mit Erstellung eines Protokolls. | |
Vermittlung von Handwerkern. | |
Vermittlung von Kücheneinbauten. | |
Erstellung von Wirtschaftsplänen. | |
Ã?bernahme auch von kleinen Wohnanlagen. |
 Weitere Leistungen auf Anfrage.